Ein Blick auf die Jugendhilfe
Einige Schüler der HEBO-Privatschule werden von verschiedenen Jugendämtern unterstützt. Mitunter erschweren Hintergründe wie ADHS oder Asperger Autismus den Bildungsverlauf so stark, dass dadurch die Partizipationsfähigkeit des Schülers beeinträchtigt ist und beispielsweise einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII begründet.
Obwohl es sich bei der HEBO-Privatschule um keine Jugendhilfeeinrichtung handelt, orientiert sich das schulpädagogische Konzept gleichermaßen an den Bedürfnissen von Kindern mit entsprechenden Dispositionen. Vor einigen Jahren wurde hierfür ein eigener Bereich geschaffen, welcher sich ausschließlich um die Ausgestaltung und Sicherung der entsprechenden pädagogischen Maßnahmen nach den Vorgaben von §36 SGB VIII kümmert.
Zu den Aufgabenbereichen der Jugendhilfe der HEBO Privatschule gehört die Koordination von Kooperationsprozessen an der Schnittstelle von Bildung, Erziehung und Betreuung; die Verantwortung für das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sehen wir als unsere gemeinsame Aufgabe. Zielsetzung ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in ihren Bildungsprozessen, die ihnen Integration in die Gesellschaft und dauerhaft ein selbstverantwortetes Leben ermöglichen. Hierzu bedarf es der Entwicklung konstruktiver und individueller Lösungsansätze maßgeschneidert im Hinblick auf den jeweils spezifischen Hintergrund des jungen Menschen. Orientierung bietet die Erstellung von Jugendhilfeplänen nach §36 SGB VIII, eine vorgeschriebene Vereinbarung der Beteiligung zur planmäßigen und methodischen Hilfeleistung, an deren Erstellung neben dem Kind oder Jugendlichen selbst alle relevanten Personen aus deren Umfeld, wie Eltern, Internate, Erzieher, Schule, soziale und psychologische Fachkräfte sowie vertraute Personen beteiligt werden.
Im Rahmen der Hilfeplangespräche wird der Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum ermittelt und individuell konkretisiert. Durch das Ineinandergreifen aller lebensrelevanten Bereiche kann auch unter erschwerten Voraussetzungen Teilhabe im Sinne des Kindes oder des Jugendlichen nachhaltig gelingen.